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GESCHWINDIGKEITSBEGRENZUNGEN

Gleichzeitig mit der Einführung des Punkteführerscheins wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf den luxemburgischen Autobahnen für Autos und Motorräder auf 130 km/h beschränkt.

Bei Regen oder anderen Niederschlägen jedoch verringert sich die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 110 km/h.

Weiterhin gelten besonders schwere Übertretungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit als Verkehrsdelikt. Dies ist der Fall, wenn der/die FahrerIn die zulässige Höchstgeschwindigkeit binnen eines Jahres mehr als einmal nachweislich um mehr als 50% überschreitet.

Für Lkw, Busse, Fahrzeuge mit Anhänger und selbstfahrende Maschinen gilt auf luxemburgischen Autobahnen grundsätzlich eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h, die sich jedoch bei Regen oder anderen Niederschlägen auf 75 km/h verringert.

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DER NEUE ANHÄNGERFÜHRERSCHEIN FÜR PKW

Der Führerschein B96 berechtigt zum Führen eines Pkw + Anhänger bis 4.250 kg.

Wie bekommt man diesen Führerschein?

In der Fahrschule anmelden und Foto sowie eine Kopie von Personalausweis und Führerschein mitbringen.

Wie lange dauert die Ausbildung?

4 Stunden Theorie, 4 Fahrstunden.
Keine Prüfung! Es handelt sich lediglich um eine Ausbildung.
Den Führerschein B+E gibt es auch weiterhin.

Der Unterschied?

Man muss eine Fahrprüfung ablegen und darf dann ein Auto + Anhänger bis 7.500 kg fahren.

Die Erlangung eines Führerscheins der Klasse B+E kann 2 bis 3 Monate dauern.
Den Führerschein B96 erhalten Sie bereits nach 1 bis 1,5 Monaten.
Treffen Sie die passende Wahl.

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NOUVELLE FORMULE POUR LE CASIER JUDICIAIRE

le 01-02-2017

La réforme du casier judiciaire luxembourgeois est entrée en vigueur ce 1er février 2017. Elle concerne les citoyens comme les entreprises.

Nouvellement créé, le bulletin n°4 concerne les « Interdictions de conduire« . Lorsque la détention d’un permis de conduire valable constitue une condition indispensable pour l’exercice de l’activité professionnelle du salarié et lorsque cette exigence est prévue dans le contrat de travail, l’employeur potentiel peut demander au candidat de lui remettre ce bulletin spécifique.

Un extrait de casier judiciaire pour personne physique ou personne morale peut être demandé :

  • en personne, au Service du casier judiciaire à Luxembourg-Ville.

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